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Die Bezahlung der Mietgeräte erfolgt ausschließlich vor dem Aufbau.

Der Auf- und Abbau ist kostenlos.

Die Fahrtkosten betragen pro Km 0,30 Euro.

Laserschutzbestimmungen

Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen, kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein Vielfaches geringer.

Die in Deutschland gültigen Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaseranlage müssen beachtet werden.

Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6 (BGV-B2)] zu bestellen.

Bei Personen, die an photosensibler Epilepsie leiden, kann es zu Epileptischen Anfällen oder Bewusstseinsstörungen kommen.

Der Mieter mietet Geräte aus unserem Angebot auf eigene Gefahr und kann keinerlei Haftungsansprüche gegen Firma E B - Licht und Ton Verleih geltend machen.

Firma E B – Licht und Ton Verleih haftet nicht für Körper, Seh- und Hörschäden.

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